Schätzungsweise 350 Betroffene wollten sich direkt vom Bürgermeister, der Verwaltung und dem beauftragten Ingenieurbüro Eisenberger über die Maßnahme informieren lassen. Leider war dies zunächst schwierig. Aufgrund einer defekten Lautsprecheranlage war das "Zuhören" nahezu nicht möglich - besonders in den hinteren Reihen, sodass sich viele Teilnehmer entschlossen die Versammlung vorab zu verlassen. Eigentlich sollte man vor einer solchen Veranstaltung die technische Ausrüstung vorab überprüfen! (Ich sollte so was mal vor Kunden machen). Glücklicherweise holte Stadtrat Gürtler seine private Mikrofonanlage und so konnte nach ca. 1 Stunde die Versammlung für jeden verständlich fortgeführt werden. Erwartungsgemäß kam es zu einigen Diskussionen und Nachfragen im Anschluss an die Präsentation des Sanierungskonzeptes von Herrn Eisenberger, die u.a. der Ortssprecher Edgar Michel in folgenden Kritikpunkte zusammenfasste:
1. Sanierungskonzept ist unvollständig
Das Sanierungskonzept enthält ausschließlich die Maßnahmen zur Straßensanierung. Es enthält nicht einen Bestandaufnahme des Kanalzustandes. Der Kanal selbst ist laut Aussage der Verwaltung größtenteils in Ordnung, jedoch sind Hausanschlüsse sanierungsbedürftig. In welchem Umfang und deren Lage darin lässt die Verwaltung die Bürger in Unklaren. Daher ist eine Forderung in die Sanierungsmassnahme Details der notwendigen Kanalarbeiten aufzunehmen. Nur dadurch wird Kostentransparenz erzeugt und sowohl die betroffenen Bürger und der Stadtrat kennt die tatsächlichen Kosten!
2. Bürgerbeteilung an den Planung
Im Durchschnitt zahlen die Rothauracher zwischen 60% und 70% der anfallenden Sanierungskosten. Daher ist es offentlichlich einzusehen, dass die Meinung der Anwohner in die Entscheidung über den Umfang und die Gestaltung mitreden. Damit ist auch die Entscheidung ob überhaupt saniert werden muss mit eingeschlossen. In einemPunkt ist Bürgermeister Erdmann auf den Wunsch eingegangen - zumindest in dem Punkt Gestaltung. Es muss jedoch immer geprüft werden, ob nicht eine Erhaltungsmassnahmen die Schäden behebt.
Daneben gingen einige Beiträge auf die Ursachen der Schäden ein wie z.B. mangelhafte Ausführung und fehlende Bauaufsicht bei der Erstellung der Strassen vor 30 Jahren, Schäden die durch die Umleitung während dem Bau der Abenberger Strasse in Wodan und Nibelungenring entstanden sind. Zu dem Thema Kanal äußerte ein Betroffener, dass bei Regen immer wieder Keller voll Wasser laufen und dies an einem Hang. Ich nehme an dies stimmt und ist der Stadt bekannt, dann muss der Kanal an dieser Stelle gemacht werden.
Gespannt waren wir alle auch auf die Kostenrechnung wenn die Straßenausbausatzung angewendet wird. Eine Mitarbeiterin der Stadt Roth hat versucht diese - wie üblich bei solchen Angelegenheiten - komplizierte Berechnung zu erläutern. Für alle die es nochmal nachlesen wollen:
Die Basis der Berechnung liegt natürlich an den Kosten der Massnahme genauer die tatsächlichen Kosten die angefallen sind. Diese werden dann gemäß Straßenausbaubeitragssatzung - hier nachzulesen - zwischen der Stadt Roth und den Anwohnern des Bauabschnittes aufgeteilt. Grob kann man von ca. 100€ pro qm Strasse oder Gehweg ausgehen und davon gehen zwischen 60% und 70% zu Lasten der Bürger. Jetzt wird es komplizierter. Um die Kosten aufzuteilen wird die Gesamtflächeneinheit als Summe aller Flächeneinheiten der angrenzenden Gründstücke ermittelt - siehe §8. Die Flächenheit eines Grundstücks berechnet sich aus Grundstücksfläche multipliziert mit einem Nutzungsfaktor. Eingeschossiger Bebauungsplan bedeutet Faktor=1; pro zusätzlichem Stockwerk muss man 0.3 dazu addieren - wohl gemerkt NICHT was gebaut sondern was gemäss Bebauungsplan erlaubt ist. Beispiel 600qm Grundstück, 3 Stockwerke bedeutet Flächenheinheit des Grunsstücks = 600 x (1.0+0,3+03)= 600x 1,6 = 960. Grenzt ein Grundstück an zwei Strassen so wird die Flächeneinheit um 1/3 reduziert. An diesem Punkt hat die Mitarbeiterin jedoch nicht angemerkt, dass der Inhaber weitere 2/3 für die andere Strasse zusätzlich bezahlen muss. Ausserdem soll es Grundstücke in Rothaurach geben, die an drei Strassen grenzen. Wenn ich §8Abs12 richtig lese zahlt der Eigentümer 2/3+2/3+2/3.Spätestens hier merkt ein Eigentümer dass er beim Kauf des Grundstückes einen Fehler begangen hat wenn u.U. 10 Stockwerke erlaubt er aber nur 2 gebaut hat - dann ergibt sich ein Faktor von 4,6; oder er hat ein Eckgrundstück gekauft. Für den Bauabschnitt I (Nibelungenring bis Wodanstr) rechnet die Mitarbeiterin einen Betrag von 11,60€ pro Flächeneinheit aus. Wobei der Herr Bürgermeister immer wieder betonte dass dies eine virtuelle Berechnung sei. Spätestens bei dritten Mal hat jeder verstanden dass es wohl letztendlich höher ausfallen wird!!!??? Und bekommt man die Rechnung zugeschickt muss man innerhalb von 4 Wochen bezahlen - jedenfalls nach §10.
Es ist verständlich, dass wir alle nicht sehr glücklich den Heimweg angetreten haben. Einige wurden sogar soweit motiviert eine Bürgerinitiave zu gründen. Die Ziele dieser Initiative decken sie weitestgehend mit den o.g. Jedoch soll mit Aktionen der Druck noch weiter erhöht werden alle offenen Fragen zu beantworten und belastbare Zahlen auf den Tisch zu legen.
Wir dürfen gespannt sein, welche Entscheidung der Stadtrat am 28. Juli fällt.